Wir beraten und vertreten Sie umfassend in allen Fragen des individuellen
und kollektiven Arbeitsrechts und zwar schnell und effektiv.
Wir werden gern für Sie als externe arbeitsrechtliche Abteilung tätig und
beraten die Personalabteilung oder Unternehmensleitung bei sämtlichen arbeitsrechtlichen Problemstellungen schnell und zuverlässig. So stehen
wir Ihnen bei folgenden Fragenstellungen im
Arbeitsrecht zur Seite:
• Einen besonderen Schwerpunkt bildet immer die Vorbereitung und Durchführung von Kündigungen sowie die Vertretung im Kündigungs-
schutzprozess
• Verhandlungen von Aufhebungsverträgen zur einvernehmlichen Beendigung von
Arbeitsverhältnissen und Geschäftsführerverträgen
• Vorbereitung und Durchführung von Massenkündigungen bei Betriebsänderungen
• Gestaltung und Optimierung von Arbeits- und Geschäftsführerverträgen, einschließlich der
rechtswirksamen Befristung von Arbeitsverhältnissen, Ein-
führung flexibler Arbeitszeitregelungen und Beachtung der Scheinselbstständigen-
problematik bei der Beschäftigung von freien Mitarbeitern
• Fragen des Teilzeit- und Befristungsrechts
• Einführung und Überprüfung von flexiblen Vergütungssystemen und
Zielvereinbarungen
• Interessenausgleichsverhandlungen und Sozialpläne
• Beratung zu Fragen des Betriebsverfassungsrechts, wie z. B. Mitbestimmungs-
rechte, Durchführung
von Anhörungs- und Zustimmungsverfahren, Verhandlung
von Betriebsvereinbarungen oder Durchführung
von Einigungsstellenverfahren
(s. auch unsere Domain www.einigungsstellefürarbeitgeber.de)
Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und nehmen Sie mit uns
Kontakt auf.
